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Rechtliches

Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Stand: 5. November 2026

Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind (Altgeräte), dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist auf diese Pflicht zur getrennten Sammlung hin. Altgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit gefährden; sie enthalten zugleich wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden.

Batterien und Lampen entnehmen

Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Altgerät zu trennen.

Rückgabemöglichkeiten

Altgeräte können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Wertstoffhöfe) abgeben. Darüber hinaus nehmen wir Altgeräte im Rahmen unserer gesetzlichen Pflichten nach § 17 ElektroG zurück – insbesondere beim Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts ein Altgerät derselben Art in unserem Lager Moers. Sprechen Sie uns vor der Rückgabe bitte an.

Personenbezogene Daten

Bitte löschen Sie personenbezogene Daten (z. B. in Smart Metern, Wechselrichtern mit App-Anbindung oder Speichersystemen) eigenverantwortlich, bevor Sie das Altgerät abgeben.

Photovoltaikmodule

Photovoltaikmodule sind ebenfalls Elektrogeräte im Sinne des ElektroG und gehören nicht in den Hausmüll. Haushaltsübliche Mengen nehmen die kommunalen Wertstoffhöfe an.