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Rechtliches

Hinweise zur Batterieentsorgung

Stand: 5. November 2026

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien bzw. von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir nach dem Batterierecht (EU-Batterieverordnung 2023/1542 und Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Keine Entsorgung über den Hausmüll

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln und zurückzugeben. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Umwelt und Gesundheit schaden können. Sie enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel oder Eisen, die recycelt werden.

Unentgeltliche Rückgabe

Sie können Altbatterien unentgeltlich bei uns zurückgeben – im Lager Moers (Bullermannshof 11 / Tor 20, 47441 Moers) oder nach vorheriger Absprache per Post bzw. Spedition – sowie bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel. Für Industrie- und Speicherbatterien (z. B. Heimspeicher) sowie für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln sprechen Sie uns bitte vor der Rücksendung an; wir nennen Ihnen die Rückgabemöglichkeit und organisieren gegebenenfalls die Abholung.

Sicherheitshinweise

Lithiumbatterien können bei Beschädigung oder Kurzschluss in Brand geraten. Kleben Sie vor der Rückgabe die Pole ab, verwenden Sie für beschädigte Batterien geeignete Verpackungen und entnehmen Sie Batterien, soweit möglich, vor der Entsorgung aus den Geräten.

Bedeutung der Symbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Unter dem Symbol können sich zusätzlich folgende Zeichen befinden: Pb – Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd – mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg – mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.